Vom Terrassendach zum Sommergarten: Baugenehmigung in Hessen
Die Sommerabende in Hessen sind herrlich, doch oft macht ein kühler Herbstwind der Entspannung auf der Terrasse ein vorzeitiges Ende. Eine klassische Terrassenüberdachung schützt zwar hervorragend vor Regen, doch der seitliche Wind hat freies Spiel. Die Lösung, die immer mehr Hausbesitzer im Main-Kinzig-Kreis wählen: Die Erweiterung der Überdachung zu einem sogenannten Sommergarten (Kaltwintergarten).
Durch das Einsetzen von flexiblen Glasschiebewänden entsteht ein geschützter Raum, der die Gartensaison um Monate verlängert. Doch Vorsicht: Wenn Sie aus einem offenen Dach einen geschlossenen Raum machen, ändert sich oft die rechtliche Situation. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Umbau baurechtlich und technisch achten müssen.
Der Unterschied: Terrassenüberdachung vs. Wohnwintergarten
Bevor wir auf die Baugenehmigung eingehen, müssen wir die Begriffe klären. Ein Sommergarten (auch Kaltwintergarten genannt) ist rechtlich und baulich nicht mit einem klassischen Wohnwintergarten (Warmwintergarten) zu vergleichen.
- Wohnwintergarten: Voll isoliert, beheizt und fest mit der Heizungsanlage des Hauses verbunden. Er zählt zur Wohnfläche und erfordert extrem hohe Dämmwerte und eine aufwendige Baugenehmigung.
- Sommergarten (Kaltwintergarten): Ein unisolierter, unbeheizter Anbau. Er besteht aus einer regulären Aluminium-Terrassenüberdachung und unisolierten seitlichen Glasschiebewänden. Er erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung natürlich (Treibhauseffekt).
Braucht ein Sommergarten in Hessen eine Baugenehmigung?
Hier liegt die rechtliche Tücke: Eine offene Terrassenüberdachung ist in Hessen gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) oft bis zu 30 Quadratmetern Grundfläche verfahrensfrei. Wenn Sie dieses offene Dach nun aber mit Glaswänden komplett verschließen, verändern Sie den sogenannten „umbauten Raum“.
Je nach Gemeinde und Bebauungsplan kann durch das Verschließen der Seitenwände aus einem verfahrensfreien Dach eine baugenehmigungspflichtige Anlage werden, auch wenn sie unbeheizt ist. Zudem müssen die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken (meist 3 Meter) bei einem geschlossenen Raum strikter beachtet werden als bei einem offenen Dach. Unser Rat: Bevor Sie seitliche Elemente einbauen, sollten Sie kurz beim örtlichen Bauamt in Hessen nachfragen, oder diesen Service im Rahmen unserer Projektplanung durch uns prüfen lassen.
Nachträgliches Verglasen: Die Statik muss stimmen
Wenn Sie bereits eine Überdachung besitzen, können Sie diese nicht einfach beliebig verglasen. Glasschiebeanlagen haben ein enormes Eigengewicht. Die Aluminiumprofile des Daches müssen dafür statisch ausgelegt sein. Unsere Lamellendächer und das verstärkte Pultdach TOP sind von vornherein so massiv konstruiert, dass sie die Last der Glaswände sowie die regionalen Schneelasten problemlos tragen.
Für Ihre Sicherheit verwenden wir bei Lemgres ausschließlich poliertes Einscheibensicherheitsglas (ESG). Detaillierte Normen und Sicherheitsaspekte zu diesem Spezialglas können Sie beim Bundesverband Flachglas einsehen.
Klima-Kontrolle im Sommergarten
Wenn die Sonne im Sommer direkt auf Ihren geschlossenen Kaltwintergarten scheint, kann es schnell zu heiß werden. Im Gegensatz zum Warmwintergarten können Sie die Glasschiebewände einfach komplett zur Seite schieben. Zusätzlich empfehlen wir für den Hitzeschutz unsere motorisierten ZIP-Screens, die auf Knopfdruck Schatten spenden, ohne die Sicht in den Garten zu blockieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sommergarten
Darf ich einen Sommergarten im Winter mit einem Heizstrahler heizen?
Gelegentliches, punktuelles Heizen mit Infrarotstrahlern an kühlen Herbstabenden ist zulässig. Eine dauerhafte, fest installierte Beheizung ist jedoch nicht erlaubt, da der Sommergarten sonst rechtlich als Wohnraum gewertet wird und strengste Energieeinsparverordnungen (EnEV) erfüllen müsste.
Kann jede bestehende Terrassenüberdachung verglast werden?
Theoretisch ja, wenn die Statik (insbesondere der Querträger) das Gewicht der hängenden oder stehenden Glasschiebeanlagen trägt. Zudem muss das Fundament frostfrei und tragfähig genug für die Schienensysteme sein. Wir prüfen dies gerne bei einem Vor-Ort-Termin.
Planen Sie Ihr eigenes Projekt?
Nutzen Sie unser Expertenwissen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Baugenehmigungen, Statik und Design in Ihrer Region.