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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Käufer, die beim Abschluss eines Vertrages mit der Firma Lemgres, Sergiy Melnyk (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
1.3 Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verkäufers liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet wurden. Andere Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigte des Verkäufers sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
2.1 Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Produktbeschreibungen, Abbildungen und technische Angaben können jederzeit geändert werden. Änderungen, Nebenabreden oder mündlich vom Vertriebsmitarbeiter gegebene Zusagen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Offensichtliche Tippfehler, Rechenfehler oder andere Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen vom Verkäufer korrigiert werden. Ansprüche des Käufers aufgrund solcher offensichtlicher Fehler, insbesondere wenn sie im Widerspruch zu den übrigen Verkaufsunterlagen stehen, bestehen nicht.
2.3 Auftragsbestätigungen sind vom Käufer unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Mengen, Maßen und Farbangaben. Etwaige Fehler sind sofort dem Verkäufer mitzuteilen.
2.4 Auftragsbestätigungen können schriftlich vereinbart werden.
2.5 Bei Außendienstterminen oder Montageterminen muss die Grundstücksgrenze eindeutig erkennbar markiert sein. Als Markierung genügt ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch klar erkennbar ist. Ab wann eine Grenzbebauung vorliegt, kann je nach Bundesland variieren. Unabhängig davon ist jedoch stets ein Mindestabstand einzuhalten, der vor Auftragserteilung durch den Auftraggeber sicherzustellen ist. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Maße sind vor dem Montagetermin vom Auftraggeber zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen bezüglich der Positionierung gelten nicht als Mangel.
2.6 Änderungen der Auftragsbestätigung durch den Verbraucher müssen schriftlich mit dem Büro kommuniziert werden. Dazu kann der Vertrieb unter Tel.: 0160 918 77 333 oder per E-Mail an info@lemgres.de informiert werden. Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit Monteuren besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind offene Spezifikationen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe oder Position der Produkte.
3.1 Die Einholung von Informationen über mögliche Baugenehmigungspflichten sowie die anschließende Beschaffung einer erforderlichen Baugenehmigung und gegebenenfalls einer spezifischen statischen Berechnung liegt in der Verantwortung des Käufers.
3.2 Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme der Lieferung bzw. Leistung sowie zur vollständigen Zahlung, unabhängig von der Einholung oder Erteilung der Baugenehmigung.
4.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB besteht für Aufträge, die ausschließlich auf Grundlage eines gesondert erstellten Aufmaßes, nach vom Kunden ausgewähltem Material und Farbgebung sowie anschließender individueller Fertigung (z. B. Überdachungen, Sichtschutz, Markisen) erfolgen, kein Widerrufsrecht.
4.2 Da es sich um individuell angefertigte Produkte handelt, ist eine Widerrufsbelehrung in diesem Fall nicht erforderlich.
5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug nach Lieferung bzw. spätestens nach Abschluss der Montage fällig.
5.2 Vor Lieferung der Ware ist der Kunde verpflichtet, die vollständige Vergütung für das Material zu leisten.
5.3 Skontoabzüge oder sonstige Preisnachlässe sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Geschäftsführer oder einer bevollmächtigten Vertretung vereinbart wurden.
5.4 Kosten, die durch Rückbuchungen aufgrund unzureichender Kontodeckung oder fehlerhafter Zahlungsangaben des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Schecks werden nicht akzeptiert.
5.5 Eine Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, sofern der Kunde Unternehmer ist.
5.6 Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, einer schuldhaften Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Barzahlung zu verlangen, sein Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese zurückzunehmen und freihändig zu verwerten sowie vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.
6.1 Die vereinbarten Preise gelten für die in der Auftragsbestätigung angegebenen Mengen, Maße und Konstruktionsarten. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich ausschließlich auf die besprochenen Spezifikationen.
6.2 Ändern sich nach Vertragsschluss Mengen, Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise entsprechend angepasst, entweder herabgesetzt oder erhöht.
6.3 Nach Ablauf von mindestens vier Monaten seit Vertragsabschluss ist der Verkäufer berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich Löhne oder Materialkosten erhöhen, es sei denn, es wurde eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart. Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Die Erstellung von Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen durch einen Statiker kann einen Aufpreis erfordern, der der durch den Statiker festgelegten Summe entspricht.
6.5 Verpackungen sind vom Kunden nach Erhalt ordnungsgemäß zu entsorgen.
6.6 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese richten sich nach Versandart, Zahlungsart, Gewicht und Versandziel, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
6.7 Teillieferungen, die ohne Abstimmung mit dem Kunden erfolgen, werden vom Verkäufer versandkostenfrei nachgeliefert. Bei vom Kunden gewünschten Aufteilungen der Lieferung werden die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung zusätzlich berechnet.
7.1 Vereinbarte Liefer- oder Montagetermin gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.
7.2 Der Verkäufer ist auf die Lieferzeiten Dritter, insbesondere seiner Lieferanten, angewiesen. Verzögerungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, begründen keinen Lieferverzug.
7.3 Bei Lieferverzögerungen behalten wir uns vor, bestehende Termine zu verschieben oder neue Montagezeiten zu vereinbaren. Dabei sind gesetzliche Arbeitszeiten zu beachten. Folge-Montagetermine oder kurzfristige Planungsänderungen können erforderlich werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass handwerkliche Leistungen nicht immer exakt planbar sind und äußere Einflüsse zu Abweichungen führen.
8.1 Erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe auf den Kunden über. Erfolgt der Versand der Ware:
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss der Montage abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme, gilt die erbrachte Leistung als angenommen. Der Verkäufer wird den Kunden bei der Übergabe noch einmal auf diese Regelung hinweisen.
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für bedingte oder aufschiebbare Ansprüche.
9.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch im Falle einer Verjährung unserer Forderungen bestehen.
9.3 Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Kunde diese ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder veräußern, verleihen noch anderweitig an Dritte weitergeben.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, falls Dritte auf die Ware zugreifen, z. B. durch Pfändung, oder wenn die Ware beschädigt oder zerstört wird. Ebenfalls ist der Verkäufer über jeden Wechsel des Besitzes oder des eigenen Wohnsitzes sofort zu unterrichten.
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass zum vereinbarten Montagetermin alle baulichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und reibungslose Montage erfüllt sind. Kann das Montageteam aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, die Montage nicht durchführen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
10.2 Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse vorausgesetzt, die eine ungehinderte Durchführung ohne zusätzliche Arbeiten ermöglichen. Der Montageplatz muss gut zugänglich und frei von Hindernissen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder vergleichbare Gegenstände sind zu entfernen. Pflanzen, Hecken oder Bäume müssen so beschnitten sein, dass der Montagebereich frei zugänglich ist; andernfalls entstehen zusätzliche Kosten für Fehlermontagezeiten oder für den Pflanzenschnitt nach Stundenlohnbasis.
10.3 Bei Fundamentarbeiten muss der Untergrund von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz freigelegt werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Leitungen, Kabel oder andere im Boden oder Gebäude befindliche Gegenstände, die dem Verkäufer vor Beginn der Montagearbeiten nicht mitgeteilt wurden. Der Einsatz von Baumaschinen oder gegebenenfalls chemischen Materialien wie Montagemörtel kann den Untergrund beschädigen; der Kunde muss daher Böden ausreichend durch Folien, Bauvlies oder vergleichbare Schutzmaßnahmen sichern.
10.4 Der Anschluss elektrischer Geräte (z. B. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisen) gehört nicht zu den Aufgaben des Verkäufers und liegt in der Verantwortung des Kunden, entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.
10.5 Die Entsorgung des Aushubs bei Fundamentarbeiten ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Auch das Pflastern oder Verschließen der Fundamentfläche gehört nicht zum Auftrag und ist vom Kunden eigenständig zu organisieren.
10.6 Montagen erfolgen in der Regel im Freien. Da Material und Montagepersonal Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, können Verschmutzungen an Böden oder Wänden auftreten. Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Flächen durch Folien oder Bauvlies zu schützen.
10.7 Es liegt im Ermessen des Kunden, ob er am Montagetermin Urlaub nimmt; hieraus entstehen keinerlei Ansprüche auf Erstattung, Schadenersatz oder sonstige Kompensation.
10.8 Sollte die Montage aufgrund schlechten Wetters verschoben werden müssen, bestehen weder ein Rücktrittsrecht noch Schadenersatzansprüche durch den Kunden, da dies nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Die Montage wird durchgeführt, sobald die Witterung dies zulässt. Verzögerungen durch Terminkollisionen mit bereits vereinbarten Montagen können auftreten; der Nachholtermin wird bestmöglich mit dem Kunden abgestimmt.
10.9 Die Montagearbeiten werden durch unseren regionalen Partner durchgeführt, der im Auftrag und nach den Vorgaben des Verkäufers handelt.
11.1 Nimmt der Kunde die Ware selbst ab, geht das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Wird die Ware vom Verkäufer an den Kunden versendet, geht das Risiko bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; bei Verbrauchern geht das Risiko mit Übergabe durch den Transporteur auf den Kunden über.
11.2 Die gesetzliche Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Bei Verbrauchern beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre bei Neuwaren und 1 Jahr bei Gebrauchtwaren.
11.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, verkürzt sich die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr. In diesem Fall hat der Verkäufer die Wahl, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
11.4 Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für normale Abnutzung, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, nachlässige Behandlung oder außergewöhnliche Betriebsbedingungen.
12.1 Nicht reklamationsfähige Fälle
a) Produktionsbedingte Oberflächenabweichungen wie Einschlüsse oder Fehlbildungen in der Pulverbeschichtung, feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilvorwölbungen oder Verschärfungen gelten nicht als Mangel. Sie beeinträchtigen weder die Funktionalität noch die Lebensdauer der Produkte und sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse.
b) Kleine Kratzer unter 50 mm Länge und 1 mm Tiefe sowie Dellen unter 1 cm² werden durch Ausbesserung mit einem Lackstift behandelt. Ein Austausch des Bauteils kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, die Kosten hierfür (Hersteller- und Lohnkosten) trägt der Kunde.
12.2 Garantie auf Polycarbonatplatten
a) Unsere Stegplatten sind Qualitätsprodukte mit langer Lebensdauer. Die Firma Lemgres, Sergiy Melnyk gewährt 1 Jahre Garantie unter folgenden Bedingungen:
b) Reklamationen müssen unverzüglich nach Auftreten und unter Vorlage des Kaufbelegs gemeldet werden. Vor Demontage muss Lemgres, Sergiy Melnyk die Möglichkeit zur Begutachtung erhalten.
c) Ist das Originalprodukt des Herstellers nicht verfügbar, können gleichwertige Platten anderer Hersteller geliefert werden. Die Garantie ist auf den Materialwert beschränkt. Kostenloser Ersatz ab Lager erfolgt bei berechtigten Beanstandungen. Weitere Kosten, wie Folgeschäden oder Montagearbeiten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12.3 Hagelbruch
a) Hagelschlagbruch wird nur anerkannt, wenn die Produktoberfläche gleichmäßig und wiederholt von Hagelkörnern getroffen wurde. Die Garantie setzt einen simulierten Hagelschlagtest mit Polyamid-Hagelkörnern (20 mm, 21 m/s) voraus. Schlägt der Test fehl, wird die Reklamation abgelehnt.
12.4 Abdichtungen und Bauwerke
a) Es besteht keine Gewährleistung auf Abdichtungen.
b) Lemgres, Sergiy Melnyk ist kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Bauwerke (außer Warmwintergärten) sind schlagregenfest, jedoch kann bei starkem Niederschlag oder Winddruck Wasser eintreten. Abdichtungen, insbesondere am Hauswandanschluss, gelten als Wartungsfuge. Dauerhafte Lösungen müssen separat vereinbart und abgerechnet werden.
12.5 Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte, die Witterungseinflüssen stark ausgesetzt sind. Bewertungen erfolgen gemäß ITRS-Richtlinien (Industrieverband für technische Textilien, Rollläden und Sonnenschutz). Herstellerangaben sind verbindlich.
13.1 Unsere Haftung beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns selbst und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
13.2 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung
Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht für:
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
13.3 Ergibt sich der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist der Schadensersatz auf maximal das Zehnfache des Auftragswertes begrenzt.
13.4 Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Wir haften lediglich für den Aufwand zur Wiederherstellung von Daten, sofern der Kunde regelmäßig Sicherungskopien erstellt.
13.5 Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach bau- oder sonstigem öffentlich-rechtlichem sowie privatrechtlichem Vorschriften. Hierfür ist ausschließlich der Kunde bzw. Bauherr verantwortlich. Wir erbringen in diesem Zusammenhang keine Rechtsberatung.
14.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
14.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden wird nur zur Kommunikation über laufende Aufträge verwendet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann sie zusätzlich für den Versand eigener Informationsschreiben und sorgfältig ausgewählter Angebote zu ähnlichen Produkten genutzt werden. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke jederzeit durch eine einfache Mitteilung per E-Mail widersprechen.
14.3 Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, außer an Partnerunternehmen, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung auf das notwendige Minimum.
14.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung. Bestehen gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten, werden die Daten stattdessen gesperrt.
15.1 Wir sind grundsätzlich weder verpflichtet noch bereit, an Verfahren zur Streitbeilegung durch Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
16.2 Für Verträge mit Kunden, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, sowie für Lieferungen in Gebiete außerhalb Deutschlands, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften des Sitzstaates des Verbraucherkunden.
16.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
16.4 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.